Lange Wartezeiten sind für alle Beteiligten ärgerlich. Dabei können sie vermieden werden. Vereinbaren Sie einen Termin für Ihren Arztbesuch. Sie müssen dann nicht lange warten und wir können ausreichend Zeit für Ihre Anliegen einplanen.
Ohne Terminvereinbarung müssen Sie u.U. lange Wartezeiten einplanen und wir können dann nur kurz dringend Notwendiges besprechen; es ist dann keine Zeit für ausführliche Untersuchungen oder Klärung sämtlicher vorgetragener Beschwerden. Ohne vorherige Terminvereinbarung können wir nur das Nötigste klären.
Bitte berücksichtigen Sie, dass Patienten, die ohne Termin zu planbaren Konsultationen erscheinen, wichtige Zeit in Anspruch nehmen, die für die Versorgung von akut und schwer Erkrankten fehlt.
Kann ein Patient wegen Krankheit oder Verletzung die Praxis nicht aufsuchen, ist ein Hausbesuch möglich. Ein Hausbesuch ist sehr zeitaufwändig. Zudem stehen auf diesem Wege nicht alle Untersuchungs- und Behandlungsmethoden zur Verfügung. Bitte prüfen Sie vor Anforderung eines Hausbesuches, ob Sie nicht von Angehörigen oder Nachbarn in die Praxis gebracht werden können. Fehlende Transportmöglichkeiten oder ein getrunkenes Bier sind kein Grund, einen Hausbesuch anzufordern.
Eine Überweisung dient dazu, bestimmte Untersuchungen und Behandlungen oder die Klärung einer Frage bei Fachärzten in Auftrag zu geben. Daher gibt es Überweisungen nicht auf Wunsch, sondern nur dann, wenn der Arzt dies für notwendig hält. Untersuchung und Gespräch VOR Ausstellung einer Überweisung helfen, unnötige Arztbesuche zu reduzieren, Wartezeiten zu verkürzen und den richtigen Spezialisten für Ihr Anliegen zu finden.
Seit dem 1. Januar 2013 entfällt die Praxisgebühr. Damit können Sie einen Facharzt auch OHNE Überweisung aufsuchen und müssen KEINE Praxisgebühr zahlen. Allerdings erhalten wir dann auch keine Informationen über die Untersuchungsergebnisse von den aufgesuchten Fachärzten.
Bitte bedenken Sie: Wir können unsere hausärztliche Funktion nur wahrnehmen, wenn wir alle Befunde kennen. Sind später Versicherungs-, Reha- oder Rentenanfragen zu bearbeiten, können wir nur korrekt Auskunft geben, wenn wir alle Befunde haben. Deswegen empfehlen wir grundsätzlich, eine Überweisung aus der Praxis zu holen. Überweisungen aus dem Vorquartal sind grundsätzlich über Quartalsgrenzen hinweg gültig.
Wenn Sie an einem Hausarzt-Programm Ihrer Kasse teilnehmen, beachten Sie bitte die Vertragsbestimmungen.