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Hausarzt - Praxis Arendsee

Patienteninformationen zum Datenschutz

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren, zu welchem Zweck unsere Praxis Daten erhebt, speichert oder weiterleitet.

Behandlungsbezogene Datenverarbeitung in der Hausarztpraxis

Wir verarbeiten personenbezogene Daten von Patienten sowie – soweit erforderlich – von weiteren betroffenen Personen (z. B. Interessenten oder Vertragspartnern), um hausärztliche Behandlungen vorzubereiten, durchzuführen, zu dokumentieren und abzurechnen.

Art und Umfang der Datenverarbeitung

Der Umfang der Datenverarbeitung richtet sich nach Art und Inhalt der jeweiligen medizinischen Leistung. Dabei verarbeiten wir insbesondere:

  • Bestands- und Stammdaten (z. B. Name, Anschrift, Geburtsdatum),
  • Kontaktdaten (z. B. Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
  • Behandlungs-, Befund- und Diagnosedaten (z. B. Anamnesen, Laborwerte, Medikationspläne, Diagnosen),
  • Leistungs- und Abrechnungsdaten (z. B. erbrachte Leistungen, Kosten),
  • Zahlungs- und Abrechnungsinformationen bei privatärztlicher Abrechnung.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung eines Behandlungsverhältnisses oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen gemäß
Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit im Rahmen der hausärztlichen Tätigkeit besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden (insbesondere Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 Abs. 1 DSGVO), erfolgt dies vorrangig auf Grundlage von:

Eine Verarbeitung auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß
Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO erfolgt nur in den Fällen, in denen diese gesetzlich erforderlich ist (z. B. bei besonderen Zusatzleistungen oder freiwilligen Weitergaben).

Empfänger der Daten

Personenbezogene Daten werden nur dann an Dritte übermittelt, wenn dies für die medizinische Behandlung, Abrechnung oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist.
Empfänger können insbesondere sein:

  • mitbehandelnde Ärzte und medizinische Fachkräfte,
  • Labore und diagnostische Einrichtungen,
  • Krankenhäuser, Facharztpraxen oder therapeutische Einrichtungen im Rahmen der Weiterbehandlung,
  • Krankenkassen, private Krankenversicherer und die Kassenärztliche Vereinigung (KV),
  • Abrechnungsstellen im Gesundheitswesen,
  • IT- und Softwaredienstleister im Rahmen von Auftragsverarbeitungen (z. B. Praxissoftware, Archivierungs- oder Laborsoftware).

Die Weitergabe erfolgt auf Grundlage der vorgenannten Rechtsgrundlagen, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO i. V. m. Art. 9 Abs. 2 lit. h DSGVO oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Aufbewahrung und Löschung

Wir speichern personenbezogene Daten nur so lange, wie dies zur Erfüllung unserer medizinischen, vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist.

Für Hausarztpraxen gelten insbesondere folgende Aufbewahrungsfristen:

  • Behandlungsdokumentationen: mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f BGB),
  • Labor- und Befunddaten: mindestens 10 Jahre,
  • Abrechnungs- und steuerrelevante Unterlagen: 10 Jahre gemäß gesetzlichen Vorgaben,
  • Aufzeichnungen aus besonderen Behandlungen: nach den jeweils einschlägigen spezialgesetzlichen Vorschriften.

Nach Ablauf der jeweiligen Aufbewahrungsfristen werden die Daten gelöscht, sofern keine weiteren gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.

Ihr Praxisteam