Auf ein Wort
Do. 06.02.2025„Allgemeinmedizin bietet einen Ort, der soziale Ungleichheit reduziert.“ So heißt es in einer Zukunftsthese der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin. Und so arbeiten wir auch: Wir behandeln Jede und Jeden, unabhängig von politischen Ansichten, sexueller Orientierung, Religion, Hautfarbe oder Herkunft.
Im Sprechzimmer erleben wir die Auswirkungen eines stark beschädigten Gesundheitswesens mit weiten Wegen, Problemen mit der Arzneimittelversorgung und mit nicht zu bekommenden Terminen. Wir sehen Probleme bei der Pflege. Wir erleben Folgen von Krieg und Vertreibung in unserer Sprechstunde – obwohl das Schlachtfeld (noch) weit weg ist. Als Eltern erleben wir den Unterrichtsausfall unserer Kinder, weil Lehrer fehlen.
Wir haben als Gesellschaft viele Probleme. Diese Probleme wachsen alle auf dem Boden sozialer Ungleichheit und Ungerechtigkeit. Diese lösen wir nicht mit Abwertung, Geringschätzung und Feindseligkeit gegen Fremde. Die politischen Diskussionen um Asyl und Migration sollen von diesen Grundproblemen ablenken.
Lassen Sie sich nicht blenden. Bitte gehen Sie am 23. Februar wählen.
Die elektronische Patientenakte ePA
Mo. 21.10.2024Wie funktioniert das: Die elektronische Patientenakte für Alle (ePA) ?
Ab dem nächsten Frühjahr wird die „elektronische Patienten-Akte für Alle“ (ePA) freigeschaltet. Die Krankenkassen schreiben dazu ihre Mitglieder an. Widerspricht der Versicherte gegen die ePA, wird diese Akte nicht angelegt. Reagiert man nicht auf das Schreiben, wird automatisch eine solche Akte angelegt.
In diese Akte kommen automatisch alle elektronischen Medikamentenverordnungen. Darüber hinaus sollen Untersuchungsbefunde (Ultraschall, Röntgen, Labor) sowie Arzt- und Krankenhausberichte dort gespeichert werden. Später sollen auch Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen und Impfdokumentation dort abgelegt werden.
Immer, wenn ein Versicherter seine Krankenversichertenkarte in einer Arztpraxis einliest, wird damit ein 90tägiger Zugang für die Praxis zur Patientenakte freigeschaltet. Der Arzt kann dann sowohl die vorhandenen Daten lesen, als auch selbst Dokumente und Befunde einstellen.
So wird die ePA nach und nach gefüllt – ganz ohne Zutun der Versicherten
Eine App ist nötig, wenn Versicherte
- ihre Patientenakte einsehen wollen
- selbst Dokumente hochladen wollen
- Dokumente löschen wollen
- den Zugang zur Akte sperren oder freigeben wollen.
Ohne App sind diese Vorgänge nur über die Krankenkasse möglich.