Wie funktioniert das: Die elektronische Patientenakte für Alle (ePA) ?
Ab dem nächsten Frühjahr wird die „elektronische Patienten-Akte für Alle“ (ePA) freigeschaltet. Die Krankenkassen schreiben dazu ihre Mitglieder an. Widerspricht der Versicherte gegen die ePA, wird diese Akte nicht angelegt. Reagiert man nicht auf das Schreiben, wird automatisch eine solche Akte angelegt.
In diese Akte kommen automatisch alle elektronischen Medikamentenverordnungen. Darüber hinaus sollen Untersuchungsbefunde (Ultraschall, Röntgen, Labor) sowie Arzt- und Krankenhausberichte dort gespeichert werden. Später sollen auch Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigungen und Impfdokumentation dort abgelegt werden.
Immer, wenn ein Versicherter seine Krankenversichertenkarte in einer Arztpraxis einliest, wird damit ein 90tägiger Zugang für die Praxis zur Patientenakte freigeschaltet. Der Arzt kann dann sowohl die vorhandenen Daten lesen, als auch selbst Dokumente und Befunde einstellen.
So wird die ePA nach und nach gefüllt – ganz ohne Zutun der Versicherten
Eine App ist nötig, wenn Versicherte
- ihre Patientenakte einsehen wollen
- selbst Dokumente hochladen wollen
- Dokumente löschen wollen
- den Zugang zur Akte sperren oder freigeben wollen.
Ohne App sind diese Vorgänge nur über die Krankenkasse möglich.